- formstabiler Zweikomponenten Polyurethanschaum nach DIN 4102-1 B2
- schnell und gleichmäßig aushärtend
- Verarbeitung mittels beigelegtem Schrägadapter
- hohe Alterungsbeständigkeit und hervorragende Dämm- und Isoliereigenschaften
- haftet ausgezeichnet auf Beton, Putz, Mauerwerk, Holz und vielen Kunststoffen
- Inhalt: 400 ml
- Schaumausbeute ca. 12 l
- nach ca. 5 min klebfrei
- nach ca. 15 min schneidbar
Anwendungsbereiche: Montage von Türzargen und Fenstern, Montieren von geschäumten PS-Formteilen, Dusch- und Badewannen, Ausschäumen von Hohlräumen mit unzureichendem Feuchtigkeitszugang, Apparate- und Behälterbau
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
EUH204 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften zuführen.
Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Nutzung eine angemessene Schulung erforderlich. Weitere Informationen unter www.feica.eu/PUinfo