Die Ö NORM Z 1259 ist eine nationale Norm und ausschließlich in Österreich gültig, behandelt wie in Deutschland die DGUV Regel 112-191 die orthopädische Anpassung von Berufs- und Sicherheitsschuhen.
Sicherheits- und Berufsschuhe zählen laut Gesetz zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), müssen einer Baumusterprüfung unterzogen und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Jegliche nachträgliche Veränderung z. B. durch orthopädische Einlagen oder Zurichtungen, verlangt eine entsprechende Zertifizierung, um auch weiterhin der Normenkonformität zu entsprechen.
Nach Ö Norm Z 1259 gefertigte Berufs- und Sicherheitsschuhe sind für orthopädische Einlagenversorgung geeignet, entsprechend gekennzeichnete Modelle auch für Veränderung durch orthopädische Zurichtungen.
Für die Zertifizierung nach Ö Norm Z 1259 müssen Berufs- und Sicherheitsschuhe zwingend den Rutschhemmungswert SRC erreichen, ¾ Einlagen dürfen nicht verwendet werden.
Ein großer Teil unserer Shirts und Unterwäsche wird aus Bio-Baumwolle hergestellt. Ökologische Kriterien werden beim Anbau von Bio-Baumwolle auf hohem Niveau definiert. Im Gegensatz zum konventionellen Baumwollanbau ist z. B. der Einsatz chemischer Pestizide und Düngemittel untersagt. Auch die Baumwoll-Pflanzen selbst dürfen nicht gentechnisch verändert sein. Durch die Organisation in Genossenschaften können die Bauern ihre Baumwolle zu stabileren Preisen, unabhängig von Rohstoffspekulationen, absetzen. Entsprechende Produkte sind mit dem Label ORGANIC COTTON gekennzeichnet.